Kartenvorschau
Grüne wollen Abgabe für »Extremvermögen« in den Bundestag einbringen
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- Published
- 29.09.2026, 08:32 UTC
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Hintergrund aus Wikipedia zu den Organisationen, Personen und Orten dieser Meldung.
Volksvertretung und gesetzgebendes Organ der Bundesrepublik Deutschland
Der Deutsche Bundestag ist die gewählte Volksvertretung sowie als Parlament das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Bundestag hat seinen Sitz in Berlin. Im politischen System Deutschlands wird der Deutsche Bundestag als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk der deutschen Staatsbürger gewählt. Als Repräsentationsorgan handelt der Bundestag bei Wahrnehmung seiner Aufgaben aus eigenem Recht, nicht kraft Delegation, Auftrags oder ihm von dritter Seite erteilter Vertretungsmacht.
Mehr bei Wikipedia ↗Aufwendungen, die verpflichtete Personen an empfangsberechtigte Personen/Institutionen abführen
Als Abgaben werden in der Finanzwirtschaft allgemein sämtliche Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an staatliche Hoheitsträger verstanden. In der Finanzwissenschaft und im Steuerrecht umfasst der Oberbegriff der Abgaben die Steuern, öffentlichen Beiträge und öffentlichen Gebühren.
Mehr bei Wikipedia ↗Sehr wohlhabende Bürger tragen vergleichsweise wenig zum Steueraufkommen in Deutschland bei. Die Grünen wollen das ändern, die Neuregelung würde 0,0007 Prozent der Bevölkerung treffen und 20 Milliarden Euro bringen.
Die Abgabe soll nur eine extrem kleine Gruppe treffen und nach dem Vermögen gestaffelt steigen. Die
Grüne fordern Zwei-Prozent-Steuer auf Extremvermögen. Aktuelle Informationen, Hintergründe und Reaktionen zur Meldung im Überblick bei New-Facts.eu.